Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 1.1.2024)
-zwischen-
Hörgeräte Möller
Frank Möller
Hauptstr. 17
54568 Gerolstein
(gültig auch für alle weiteren Außenstellen und Filialen des Betriebes)
-und dem Verbraucher-
im Weiteren Kunde genannt
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Privatrechtsverhältnis/ Versicherungsleistungen Dritter
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hörakustiker sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung an Hörgeräte Möller verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen von Hörgeräte Möller abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Gesamtbetrag für die Lieferung und/oder Leistung, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber dem Hörakustiker verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Legen sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen von Hörgeräte Möller im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet, sofern dies möglich und zulässig ist. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber dem Hörakustiker zur Zahlung verpflichtet.
1.2 Eigentum und Eigentumsvorbehalt
a) Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hörgeräte Möller.
b) Gegenstände, die dem Kunden zur Probe übergeben werden, bleiben Eigentum von Hörgeräte Möller. Hörgeräte werden maximal sechs Wochen zur Probe ausgehändigt. Zubehör wird maximal zwei Wochen zur Probe ausgehändigt. Werden die verliehenen Produkte innerhalb dieser Frist nicht, im verkaufsfähigen Zustand, zurückgegeben oder die Ausprobe, durch persönliches Erscheinen im Geschäft verlängert, ist Hörgeräte Möller zur Rechnungsstellung an den Kunden berechtigt, auch wenn noch keine schriftliche Bestellung vorliegt.
c) Der Kunde ist verpflichtet, Gegenstände, die im Eigentum von Hörgeräte Möller stehen, pfleglich zu behandeln.
d) Mit der Entgegennahme der Ware, geht die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Geräte und/oder des Zubehörs auf den Kunden über. Wird der Schaden oder Verlust ganz oder teilweise durch Dritte gedeckt, werden deren Beiträge bei der Ermittlung der Schadenssumme in Abzug gebracht.
1.3 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung/ Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher vereinbart wurden. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, ohne, dass es einer Mahnung durch die Firma bedarf, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
1.4 AGB-Widerspruch
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Hörakustiker dem ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Besondere Bedingungen des Kaufvertrages
2.1 Zustandekommen des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Hörakustiker die Annahme der Bestellung bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mittelung der Auslieferung der Ware annimmt.
2.2 Nichtannahme des Kaufgegenstandes
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht zum Leistungszeitpunkt ab, ist der Hörakustiker unbeschadet seiner Rechte aus einem Annahmeverzug des Kunden berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zu Abnahme vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangt der Hörakustiker Schadensersatz aufgrund des Verzuges, so beträgt der Schadensersatz 15% des vereinbarten Preises zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hörakustiker vorbehalten.
2.3 Kostenvoranschlag und Preise
Bei Erstellung eines individuellen Kostenvoranschlages hat dieser eine Gültigkeit von 30 Tagen. Wird der Kaufvertrag nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen gelten die, zu diesem Zeitpunkt in der Preisliste genannten, Preise des Hörakustikers als bindend.
2.4 Maßanfertigungen
Individuell für den Kunden maßangefertigte Produkte wie z.B. Ohrpassstücke, Im-Ohr Geräte oder Gehörschutz, können dem Kunden, sofern keine anderslautenden Gesetze oder Verträge dem entgegenstehen, auch dann berechnet werden, wenn von Seiten des Kunden ein Widerruf zum Kaufvertrag stattgefunden hat.
3. Gewährleistung und Garantie
3.1 Gewährleistung
Soweit in diesen AGB oder einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, richtet sich die Gewährleistung des Hörakustikers nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Kauf von Waren Vertragsgegenstand, insbesondere von Hörgeräten, so übernimmt der Hörakustiker keine Gewährleistung für Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde oder falsche Pflege und Handhabung zurückzuführen sind.
3.2 Garantie
Die Garantie ist eine zusätzliche und freiwillige Leistung von Hörgeräte Möller. Die Garantie umfasst im Folgenden speziell:
a) Die Funktionstüchtigkeit von Hörgeräten, exklusive Hörer und Otoplastik, für zwei Jahre,
b) Die Funktionstüchtigkeit von externen Hörern und Otoplastiken für sechs Monate,
c) Die Passgenauigkeit von maßgefertigten Otoplastiken und Im-Ohr-Geräteschalen sowie Reparaturen für 6 Monate
d) Die Funktion von Zubehör zum Hörgerätekauf wie z.B. Ladestationen oder TV-Konnektoren ein Jahr
e) In Hörgeräten fest verbaute Akkus nach Herstellerangabe, jedoch mind. drei bis maximal fünf Jahre
sofern der Defekt nicht mutwillig oder fahrlässig hervorgerufen wurde. Hörgeräte Möller behält sich vor, die Garantie bei Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur durch den Austausch des defekten Produktes zu erfüllen. Die Gewährleistungsanspruch und die Garantie verlängern sich dadurch nicht.
4. Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen
4.1 Handwerksgerechte Ausführung
Reparaturen und Anpassungen von Hörgeräten erfolgen so, wie es bei Werkleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter, üblicher Werkleistung entspricht.
5. Datenschutz
(1)Soweit der Hörakustiker im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(2)So erhebt der Hörakustiker im Rahmen des Vertragsschlusses und der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden und ggf. eines von diesen Personen abweichenden Konto- bzw. Kreditkarteninhabers (nachfolgend insgesamt „betroffene Person“). Dabei handelt es sich um Namens-, Kontakt-, Bankverbindungs- und sonstige Daten, die in der Bestellung aufgeführt und die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Der Hörakustiker verarbeitet diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO).
(3) Der Hörakustiker gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist für die Erfüllung der Anfrage der betroffenen Person erforderlich, sonst aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen zulässig oder die betroffene Person hat dem Hörakustiker ihre Einwilligung erteilt. Der Hörakustiker ist weiterhin berechtigt, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise an externe Dienstleister auszulagern, die für den Hörakustiker als sogenannte Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) tätig sind. Wenn diese Dienstleister Ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union oder dem Vertragsabkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, wird der Hörakustiker angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
(4)Die personenbezogenen Daten werden vom Hörakustiker nur solange gespeichert, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist oder – soweit darüber hinaus gehende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen – für die Dauer der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrung. Im Anschluss werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
(5) Die betroffene Person kann sich bei Fragen zum Datenschutz sowie insbesondere zur Geltendmachung der nachfolgend aufgeführten datenschutzrechtlichen Rechte unmittelbar an den Hörakustiker wenden. Die betroffene Person kann:
a) Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten,
b) die Berichtigung und ggfs. Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie
c) die Übermittlung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen,
d) der weiteren Verarbeitung widersprechen,
e) die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen sowie
f) die erteilte Einwilligung widerrufen. Außerdem kann die betroffene Person Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.
6. Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung
6.1 Widerrufsbelehrung
Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
Hörgeräte Möller
Hauptstr.17
54568 Gerolstein
Fax.: 06591 - 981912
E-Mail: info@hoergeraete-moeller.de
Nach Kundenspezifikation angefertigte Waren sind nach den gesetzlichen Vorgaben von der Rückgabe ausgeschlossen.